Gebrochenes Versprechen: Spritverbrauch
Nahezu alle Autohersteller machen jetzt den angeblich niedrigen Spritverbrauch zum Verkaufsargument. Wer den Angaben in den Hochglanzprospekten vertraut, später aber höhere Verbrauchswerte feststellt, hat ein Problem.
In einem solchen Fall muss dem Händler grundsätzlich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden. Das schreiben die allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Kaufvertrag vor. Erst wenn der Autohändler eine Nachbesserung ablehnt oder wiederholt – mindestens zwei – Nachbesserungsversuche nicht zum Erfolg führen, kann die sogenannte Wandlung verlangt werden, d.h. dass der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird.
Anspruch auf Lieferung eines Ersatzfahrzeuges besteht nach dem Vertrag prinzipiell nicht. Im Streitfall muss nachgewiesen werden, dass der Kraftstoffverbrauch tatsächlich so hoch ist, dass von einem Fehler im Rechtssinne gesprochen werden kann. So geht die Rechtsprechung davon aus, dass der Alltagsverbrauch eines Fahrzeugs aus den verschiedensten Gründen durchaus höher sein kann als im Prospekt der Autofirma angegeben. Deshalb müssen im Rahmen eines juristischen Streits die Verbrauchswerte unter den "Laborbedingungen" ermittelt werden, die auch den Prospektangaben zugrunde gelegen haben. In der Regel ist dafür ein Sachverständigengutachten erforderlich. Solche Expertisen sind ziemlich teuer. Erst wenn sich aufgrund eines solchen Gutachtens Abweichungen von zehn Prozent oder mehr in einem Bereich ergeben, kann an eine Wandlung gedacht werden. Feste Grenzwerte für die vom Kunden hinzunehmenden Toleranzen beim Kraftstoffverbrauch hat die Rechtsprechung bislang nicht entwickelt.
